Partnerbedingungen
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§ 1 Geltung und Vertragspartner
Diese Bedingungen regeln das Partnerprogramm von DrinkCheck. Dein Vertragspartner ist die Bormann Bioscience LLC („wir“), die hinter der Marke DrinkCheck steht. Unsere Anschrift findest du im Impressum.
Die Bedingungen gelten für alle Partner: Affiliates, Team-Partner und Master-Partner. In diesen Bedingungen bedeuten:
- Partner: wer am Programm teilnimmt, als Affiliate, Team-Partner oder Master-Partner.
- Affiliate: ein Partner, der sich selbst beworben hat und den wir freigegeben haben.
- Master-Partner: ein Partner, den wir selbst anlegen oder zum Master-Partner ernennen und der eigene Team-Partner einladen kann.
- Team-Partner: ein Partner, der über die Einladung eines Master-Partners teilnimmt.
- Kette: du, dein Master-Partner und dessen übrige Team-Partner; für einen Master-Partner er selbst und sein Team.
- Partner-Code: dein persönlicher Rabattcode für unseren Shop.
- Partner-Link: dein persönlicher Link, der deinen Partner-Code in den Warenkorb legt.
- Neukunde: wer in unserem Shop noch keine bezahlte DrinkCheck-Bestellung hat.
- Bindung: die Zuordnung einer Kundin oder eines Kunden zu dir für die Dauer unserer Partnerschaft, mit den Ausnahmen in § 4. Sie entsteht mit der ersten bezahlten Bestellung über deinen Partner-Code und ist die Grundlage deiner Provision auf Folgekäufe.
- Netto: die Summe der DrinkCheck-Artikel einer Bestellung nach allen Rabatten, ohne Steuern, ohne Versand und ohne Geschenkgutscheine.
Ein schriftlich vereinbarter Individualvertrag ergänzt diese Bedingungen und geht ihnen nur vor, soweit er ausdrücklich abweicht. § 3 (kein Schneeballsystem), § 9 und § 10 (Kennzeichnung, verbotene Methoden) sowie Anlage 1 gelten immer.
§ 2 Teilnahme
Du bewirbst dich über das Formular auf unserer Website und bestätigst deine E-Mail-Adresse über den Link, den wir dir schicken. Danach prüfen wir deine Bewerbung und entscheiden über die Freigabe. Einen Anspruch auf Teilnahme gibt es nicht.
Teilnehmen kannst du, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist und deinen Wohnsitz oder Sitz in der EU, im EWR, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in den USA hast.
Lädt dich ein Master-Partner in sein Team ein, nimmst du die Einladung über seinen Link an und bestätigst deine E-Mail-Adresse selbst. Eine Freigabe durch uns ist dann nicht nötig, sperren können wir dich trotzdem (§ 11). Dein Master-Partner erhält auf Bestellungen, die dir zugeordnet sind, aus unserer Marge eine eigene Provision. Deine Provision wird dadurch nicht gekürzt.
Du nimmst diese Bedingungen mit deiner Bewerbung an, mit der Annahme einer Einladung oder als Master-Partner beim ersten Login im Partnerportal. Ohne angenommene Bedingungen zahlen wir keine Provision aus.
§ 3 Kein Schneeballsystem
Die Teilnahme ist kostenlos. Es gibt keine Gebühr, kein Starterpaket, keinen Mindestumsatz und keine Pflicht, etwas zu kaufen. Für das Anwerben neuer Partner gibt es keine Prämie. Provision entsteht nur aus Bestellungen von Kundinnen und Kunden. Eigene Käufe bringen auf keiner Ebene Provision, weder dir noch einem Master-Partner.
Das Programm hat zwei Ebenen: Master-Partner und ihre Team-Partner. Team-Partner und Affiliates haben kein eigenes Team.
§ 4 Partner-Code, Link und Zuordnung
Dein Partner-Code gilt nur für Neukunden. Er gibt ihnen 10 % Rabatt auf die DrinkCheck-Artikel ihrer ersten Bestellung. Ist mit dir ein anderer Satz vereinbart, steht er im Partnerportal und gilt stattdessen.
Pro Bestellung gilt ein Partner-Code, Partner-Codes lassen sich nicht kombinieren. Dein Partner-Link legt deinen Partner-Code in den Warenkorb. Je nach Region und Einwilligung wird dein Partner-Code dabei gemerkt oder gilt nur für den aktuellen Seitenaufruf. Gibt jemand danach einen anderen Partner-Code ein, ersetzt dieser deinen. Maßgeblich ist der Partner-Code auf der bezahlten Bestellung. Ein Klick allein bindet niemanden.
Mit der ersten bezahlten Bestellung über deinen Partner-Code ist die Kundin oder der Kunde an dich gebunden. Die Bindung besteht, solange unsere Partnerschaft besteht. Sie endet vorher, wenn die Kundin oder der Kunde der Zuordnung widerspricht oder die Löschung ihrer bzw. seiner Daten verlangt. Werden zwei Kundenkonten mit Bindungen an verschiedene Partner zusammengeführt, gilt die jüngere Bindung. Partner-Codes sind für gebundene Kundinnen und Kunden nicht vorgesehen; ein späterer Partner-Code bindet sie nicht an einen anderen Partner. Greift trotzdem ein Partner-Code, gilt § 5. Auf Folgekäufe ohne Partner-Code bekommst du Provision (§ 6).
Für die Zuordnung zählt der Zahlzeitpunkt der Bestellung.
§ 5 Was keine Provision bringt
Keine Provision und keine Bindung gibt es für:
- Eigenkäufe: Bestellungen, bei denen du oder ein anderer Partner aus deiner Kette selbst kauft, erkennbar an derselben E-Mail-Adresse oder Lieferadresse. Dann gibt es auf keiner Ebene Provision. Fehlen uns die Angaben, um einen Eigenkauf auszuschließen, halten wir die Provision an, bis das geklärt ist.
- Großbestellungen: Bestellungen ab 30 Stück DrinkCheck-Artikeln oder mit Firmenangabe. Für sie gilt auch kein Partner-Rabatt.
- Bestellungen über Amazon.
- Test- und Entwurfsbestellungen sowie stornierte Bestellungen.
- Artikel anderer Marken aus unserem Shop und Geschenkgutscheine.
- Bestellungen von Bestandskunden mit Partner-Code: Steht auf der Bestellung einer Kundin oder eines Kunden, die oder der kein Neukunde ist, ein Partner-Code, bringt sie weder Provision noch Bindung, auch wenn der Rabatt im Einzelfall greift. Das gilt auch für gebundene Kundinnen und Kunden und auch für deinen eigenen Partner-Code.
Ordnet das System eine Bestellung nicht zu, obwohl sie dir zusteht, melde dich bei uns. Wir können sie von Hand zuordnen.
§ 6 Provision
Du bekommst 10 % Provision vom Netto jeder Bestellung, die dir nach § 4 zugeordnet ist: auf die erste Bestellung über deinen Partner-Code und auf Folgekäufe gebundener Kundinnen und Kunden, soweit § 5 nichts anderes bestimmt.
Die Sätze für Rabatt und Provision sind Vorlagen. Wir können mit dir andere Sätze vereinbaren, sie stehen dann im Partnerportal. Neue Sätze gelten nur für Bestellungen, die nach der Änderung bezahlt werden.
Wird eine Bestellung ganz oder teilweise erstattet, kürzen wir die Provision anteilig. Wird sie storniert oder geht eine Zahlungsanfechtung (Rückbuchung) für uns verloren, entfällt die Provision dieser Bestellung ganz. Gekürzt wird höchstens bis 0 je Bestellung. Solange eine Zahlungsanfechtung läuft, halten wir die Provision an.
§ 7 Fristen, Auszahlung und Verrechnung
Eine Provision wird 21 Tage nach Zahlung der Bestellung freigegeben, bei Lieferung in die USA 45 Tage nach Zahlung. Ist kein Lieferland bekannt, gilt ebenfalls die längere Frist.
Wir rechnen monatlich zum 1. alle Provisionen ab, die bis zum Ende des Vormonats freigegeben sind, sobald dein Guthaben 50 € bzw. 50 $ erreicht, und zahlen sie in den folgenden Tagen aus; lädst du eine Rechnung hoch (§ 8), nach ihrer Prüfung. Liegt dein Guthaben darunter, übertragen wir es in den nächsten Monat.
Wir zahlen in Euro, an Partner mit Sitz in den USA in US-Dollar. Jede Provision wird beim Buchen in deiner Auszahlungswährung festgeschrieben. Lautet die Bestellung auf eine andere Währung, rechnen wir mit einem Kurs aus einer festen Quelle um.
Wir zahlen an die Auszahlungsdaten, die du im Partnerportal hinterlegt hast.
Erstattungen nach der Freigabe oder Auszahlung verrechnen wir mit der nächsten Auszahlung. Entsteht dadurch ein negativer Saldo, verrechnen wir ihn mit späteren Provisionen oder fordern ihn von dir zurück.
§ 8 Gutschrift und Steuern
Wir rechnen deine Provision im Gutschriftverfahren ab: Wir erstellen die Gutschrift nach der Vorlage deines Landes, stellen sie dir im Partnerportal bereit und benachrichtigen dich per E-Mail. Du bist mit der Abrechnung per Gutschrift einverstanden und prüfst jede Gutschrift. Gibt es für dein Land keine Vorlage, lädst du stattdessen eine Rechnung im Partnerportal hoch.
Leistungsempfänger ist die Bormann Bioscience LLC mit ihrer Anschrift in den USA. Die Gutschrift nennt keine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Leistungsort ist der Sitz der LLC in den USA, deshalb weist die Gutschrift keine Umsatzsteuer aus.
Im Partnerportal gibst du deinen Steuerstatus an (Privatperson, Unternehmer oder Kleinunternehmer) und, falls vorhanden, deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Für die Versteuerung deiner Provision bist du selbst verantwortlich.
Vor der ersten Auszahlung brauchen wir deine Steuer- und Prüfdaten, und vor jeder Auszahlung müssen sie aktuell sein. Partner, die im Sinne des US-Steuerrechts US-Personen sind, etwa US-Staatsangehörige oder Partner mit Wohnsitz oder Sitz in den USA, reichen das Formular W-9 ein, alle anderen das Formular W-8BEN (natürliche Personen, auch Einzelunternehmer) bzw. W-8BEN-E (Gesellschaften und andere Rechtsträger). Für US-Personen folgt die Meldung an die US-Steuerbehörde (IRS) per Formular 1099-NEC, mit Kopie an dich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Vor der ersten Auszahlung prüfen wir außerdem, ob du auf einer Sanktionsliste stehst. Solange Steuer- oder Prüfdaten fehlen oder nicht aktuell sind, zahlen wir nicht aus, dein Guthaben bleibt erhalten.
§ 9 Kennzeichnung und Werberegeln
Jeder Beitrag, mit dem du für DrinkCheck wirbst, ist Werbung, weil du dafür Provision bekommst. Du kennzeichnest ihn deshalb als Werbung, nach § 5a Abs. 4 UWG und § 22 MStV, und bei Beiträgen für ein Publikum in den USA nach den Leitlinien der US-Handelsbehörde FTC (16 CFR 255).
In deutschsprachigen Beiträgen kennzeichnest du mit „Werbung“ oder „Anzeige“. In Beiträgen in einer anderen Sprache nutzt du die Kennzeichnung aus der Sprachfassung dieser Bedingungen für diese Sprache. Die Kennzeichnung steht gut sichtbar am Anfang des Beitrags, auch in Storys und Kurzvideos, und nicht versteckt zwischen anderen Hashtags.
Links auf Websites und in Blogs versiehst du mit rel="sponsored".
Die Werberegeln in Anlage 1 sind Teil dieser Bedingungen. Sie gehen den Hinweisen im Partnerportal vor.
§ 10 Verbotene Methoden
Nicht erlaubt sind:
- Fake-Bewertungen sowie gekaufte oder erfundene Erfahrungsberichte;
- deinen Partner-Code auf Gutscheinportalen oder Rabattcode-Seiten zu veröffentlichen;
- Suchanzeigen auf unsere Marken, etwa auf „DrinkCheck“ oder Schreibvarianten davon (Brand-Bidding);
- Cookie-Stuffing, also Partner-Links oder Cookies ohne echten Klick auszulösen, etwa über versteckte Frames, Pop-unders oder automatische Weiterleitungen;
- Spam, also massenhafte unerwünschte Nachrichten oder Kommentare, sowie E-Mails an Dritte, die nicht ausdrücklich eingewilligt haben;
- Eigenkäufe über deinen Partner-Code oder Partner-Link, auch über Personen, die für dich bestellen;
- falsche oder nicht freigegebene Aussagen über das Produkt (Anlage 1).
§ 11 Prüfung, Sperre und Rückforderung
Wir prüfen Beiträge und Bestellungen stichprobenartig und halten Hinweise zu deiner Partnerschaft in Notizen fest. Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß halten wir die betroffenen Provisionen an, bis der Fall geklärt ist.
Verstößt du gegen diese Bedingungen oder gegen Anlage 1, können wir dich sperren. Maßgeblich ist dein Status zum Zahlzeitpunkt der Bestellung: Bestellungen, die während einer Sperre bezahlt werden, bringen dir keine Provision und deinem Master-Partner keine Teamprovision. Deine Bindungen bleiben bestehen. Bereits verdiente Provision bleibt dir erhalten, ihre Auszahlung ruht bis zur Entsperrung oder bis zum Ende der Partnerschaft.
Provision, die wir zu Unrecht gezahlt haben, etwa für Eigenkäufe oder für Bestellungen über verbotene Methoden, fordern wir zurück oder verrechnen sie mit späteren Provisionen. Dasselbe gilt für einen negativen Restsaldo.
§ 12 Selbstständigkeit und Master-Partner
Für alle Partner
- Du handelst selbstständig im eigenen Geschäftsbetrieb.
- Es gibt keine Exklusivität: Du darfst auch mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten.
- Es gibt keine Tätigkeitspflicht: Du entscheidest selbst, ob, wann und wie oft du für DrinkCheck wirbst.
- Wir erteilen dir keine Weisungen über die Werberegeln (§ 9, § 10 und Anlage 1) hinaus.
- Du hast keine Abschlussvollmacht: Du schließt keine Verträge in unserem Namen und gibst keine Erklärungen für uns ab.
- Für deine eigene Werbung bist du selbst verantwortlich und haftest dafür.
Für Master-Partner ausdrücklich
- Auch für dich als Master-Partner gilt: keine Exklusivität, keine Tätigkeitspflicht, keine Weisungen über die Werberegeln hinaus und keine Abschlussvollmacht. Du handelst im eigenen Geschäftsbetrieb.
- Du bekommst einen eigenen Partner-Code mit den Standardsätzen: 10 % Rabatt für Neukunden und 10 % Provision vom Netto, wie ein Affiliate.
- Auf Bestellungen, die deinen Team-Partnern zugeordnet sind, bekommst du eine Teamprovision von 5 % vom Netto. Sie kommt aus unserer Marge, deinen Team-Partnern wird dafür nichts abgezogen. Für Bestellungen, die während einer Sperre deines Team-Partners bezahlt werden, entsteht keine Teamprovision.
- Team-Partner lädst du erst ein, nachdem du diese Bedingungen angenommen hast. Deinen Einladungslink teilst du selbst. Wir schreiben keine Personen an, die du uns nennst.
- Im Partnerportal siehst du Name, Code und Status deiner Team-Partner, Summen je Team-Partner und Monat und ob Auszahlungsdaten fehlen, keine Kundendaten.
- Du erteilst deinen Team-Partnern keine Weisungen über die Werberegeln hinaus und hast auch ihnen gegenüber keine Abschlussvollmacht für uns.
- Endet deine Master-Partnerschaft, bleiben deine Team-Partner als Affiliates mit ihren Sätzen aktiv; nur deine Teamprovision auf ihre Bestellungen entfällt. Für deinen eigenen Partner-Code und deine Bindungen gilt § 13.
§ 13 Laufzeit und Ende
Die Partnerschaft läuft unbefristet. Beide Seiten können sie jederzeit in Textform kündigen, zum Beispiel per E-Mail.
Mit dem Ende deaktivieren wir deinen Partner-Code und beenden deine Bindungen. Provisionen aus Bestellungen, die vorher bezahlt wurden, rechnen wir nach § 6 und § 7 ab. Den Restsaldo zahlen wir nach Ablauf der Fristen und Klärung angehaltener Provisionen aus, auch wenn er unter 50 € bzw. 50 $ liegt. Einen negativen Restsaldo fordern wir zurück (§ 11).
§ 14 Datenschutz und Daten von Kundinnen und Kunden
Im Partnerportal siehst du zu deinen Neukunden-Bestellungen nur pseudonyme Angaben: eine Kennung, den Tag, das Netto, die Provision, den Status, die Art der Zuordnung (über Code, über Link oder von Hand) und Kanal und Kampagne, soweit wir sie speichern, je nach Region mit Einwilligung der Kundin oder des Kunden oder bis zu ihrem bzw. seinem Widerspruch. Folgekäufe siehst du nur als Monatssumme. Außerdem siehst du die Klicks je Kampagne und die Zahl deiner gebundenen Kundinnen und Kunden. Namen, E-Mail-Adressen, Adressen oder Orte von Kundinnen und Kunden siehst du nie.
Du versuchst nicht, Bestellungen oder Folgekäufe bestimmten Personen zuzuordnen, und gibst Daten aus dem Partnerportal nicht weiter.
Wie wir deine Daten und die Daten von Kundinnen und Kunden im Partnerprogramm verarbeiten, erklärt der Abschnitt zum Partnerprogramm in unserer Datenschutzerklärung.
§ 15 Änderungen, Rechtswahl und Schlussbestimmungen
Änderungen dieser Bedingungen teilen wir dir rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail und im Partnerportal mit. Sie gelten für Bestellungen, die nach ihrem Inkrafttreten bezahlt werden. Widersprichst du einer Änderung, gilt das als Kündigung (§ 13).
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Miami (Florida, USA), soweit gesetzlich zulässig.
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
Anlage 1: Werberegeln
Diese Anlage ist die verbindliche Fassung der Werberegeln. Das Partnerportal zeigt dieselben Wortlaute.
Erlaubt
Über DrinkCheck darfst du diese Aussagen verwenden, in genau diesem Wortlaut:
- 6+ Substanzen, darunter GHB, Ketamin, Scopolamin, Kokain, Methamphetamin und Amphetamin
- Ergebnis in 15 Sekunden
- klinisch validiert
- einer der einzigen klinisch validierten Tests
- unter 1 % falsch-positiv
- über 1 Mio. verkaufte Einheiten
- die beste Lösung, ein Getränk vor dem Trinken zu prüfen, nur zusammen mit den Aussagen oben
Das Produkt heißt immer Teststreifen. Zahlen zum Produkt nennst du nur aus dieser Liste. Den Rabatt nennst du immer als Rabatt auf die erste Bestellung: nur für Neukunden, nur auf die erste Bestellung und nicht bei Großbestellungen.
Kennzeichnung
In deutschsprachigen Beiträgen „Werbung“ oder „Anzeige“, gut sichtbar am Anfang des Beitrags (§ 9). Links auf Websites mit rel="sponsored".
Nicht erlaubt
- Alleinstellungsaussagen; erlaubt ist nur „einer der einzigen klinisch validierten Tests“;
- eine feste Zahl an Substanzen ohne Plus;
- weitere Substanzen zu nennen oder zu sagen, was der Teststreifen nicht erkennt;
- Aussagen zu Zertifizierungen oder Prüfzeichen;
- Garantien und Sicherheitsversprechen;
- andere Marken oder Hersteller zu nennen;
- Fake-Bewertungen, Fake-Knappheit und Countdowns, Streichpreise;
- Gutscheinportale, Brand-Bidding und Eigenkäufe (§ 10);
- Erfahrungen, die nicht deine eigenen sind. Erzähl nur echte eigene Erfahrungen: Wenn du sagst, dass du den Teststreifen nutzt, musst du ihn selbst genutzt haben (16 CFR 255.1(c)).
Hilfe vor Produkt
Sprichst du über Erfahrungen mit K.-o.-Tropfen, steht die Hilfe vor dem Produkt: zuerst Notruf (112, in den USA 911) und Hilfetelefon, dann das Produkt.