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K.o.-Tropfen-Gesetz 2026: 5 Jahre Mindeststrafe geplant

Für Raub und Sexualdelikte mit K.o.-Tropfen sind mindestens 5 statt 3 Jahre Haft geplant. Der Bundestag kündigt eine Entscheidung am 6. November 2026 an. Noch kein geltendes Recht.

Fernando Di Matteo 6 Min. Lesezeit Aktualisiert: 20.10.2026
K.o.-Tropfen-Gesetz 2026: 5 Jahre Mindeststrafe geplant

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Rechtsstand zum Artikel

Passende Regelungen im Atlas; jede gilt nur in ihrem angegebenen Geltungsbereich.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

Im Verfahren

Geltungsbereich: Deutschland

Status seit 23. September 2026

Strafrechtlicher Schutz vor K.-o.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten — Deutscher Bundestag. Quelle geprüft am 25. Oktober 2026

Regelung und Quellen

Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten

Im Verfahren

Geltungsbereich: Deutschland

Status seit 23. September 2026

Drucksache 21/551, Gesetzentwurf des Bundesrates (24.06.2025) — Deutscher Bundestag. Quelle geprüft am 9. Oktober 2026

Regelung und Quellen

Keine Rechtsberatung

Alle Hilfeangebote und erste Schritte

Notruf

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    Feuerwehr und Rettungsdienst

    In Deutschland und in ganz Europa, auch vom Mobiltelefon mit SIM-Karte · Kostenfrei

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    Polizeinotruf

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Opferhilfe und Hotlines

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    Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

    Telefon-Beratung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“

    Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr, auch an Wochenenden und Feiertagen; nur innerhalb Deutschlands erreichbar · Kostenlos, auch ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon

  • 116 006

    WEISSER RING e. V.

    Unterstützung nach einer Straftat, auch bei Anrufen in Vertretung für andere

    Bundesweit, 7 Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr · Kostenfrei und anonym

Vertrauliche Spurensicherung

  • Anonyme Spurensicherung (Angebote der Länder)

    In fast allen Bundesländern können Spuren anonym gesichert werden, zunächst ohne Information der Polizei; die Spuren können später in ein Ermittlungsverfahren eingebracht werden. · vertraulich

Erste Schritte

  1. Rat der Polizei bei Verdacht, unter dem Einfluss von K.-o.-Tropfen Opfer einer Straftat geworden zu sein: sofort handeln, weil die Tropfen nur kurzzeitig im Blut und im Urin nachweisbar sind, und umgehend die Polizei aufsuchen.
  2. Rat der Polizei: bis zu einer (ärztlichen) Untersuchung nicht duschen und nicht waschen, damit Spuren gesichert werden können.
  3. Rat der Polizei bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen: schnellstens ärztliche Hilfe aufsuchen, weil die Tropfen nur wenige Stunden im Urin oder im Blut nachweisbar sind. Im Ernstfall holen Freundinnen und Freunde sofort ärztliche Hilfe und verständigen das Personal.

Quelle geprüft am 10. Oktober 2026

Worum es geht

Bei akutem Verdacht auf K.o.-Tropfen wählen Sie sofort den Notruf 112.

Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Vergewaltigung oder Raub unter Einsatz von K.o.-Tropfen künftig mit einer Mindeststrafe von fünf statt bisher drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden sollen. Wichtig vorweg: Das ist noch kein geltendes Recht. Der Regierungsentwurf befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren.

Der Entwurf, vorgelegt von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), reagiert auf eine Lücke, die ein Urteil des Bundesgerichtshofs aufgezeigt hatte. Hubig nannte solche Taten “besonders hinterhältig und gefährlich”, weil Täter ihren Opfern unbemerkt Substanzen ins Getränk mischen, um sie wehrlos zu machen.

Für alle, die abends ausgehen, ändert der Beschluss kurzfristig nichts an der eigenen Sicherheit. Was schützt, bleibt dasselbe: das Getränk im Blick behalten – und im Zweifel testen, bevor man trinkt.

TL;DR: Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 beschlossen, “gefährliche Mittel” in § 177 Abs. 8 und § 250 Abs. 2 StGB zu ergänzen – die Mindeststrafe für Vergewaltigung oder Raub mit K.o.-Tropfen soll von 3 auf 5 Jahre steigen. Stand 20. Oktober 2026 liegen dem Bundestag zwei Entwürfe vor: BT-Drucksache 21/7560 (Bundesregierung) und 21/551 (Bundesrat). Die erste Lesung fand am 23. September 2026 statt, die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am 5. Oktober 2026. Das Textarchiv kündigt eine Entscheidung am 6. November 2026 an; auf der geprüften Ausschussseite war keine Beschlussempfehlung veröffentlicht. Weiterhin kein geltendes Recht. Da K.o.-Tropfen nur wenige Stunden nachweisbar sind, ist der zuverlässigste Moment vor dem Trinken.

Was der Gesetzentwurf konkret vorsieht

Der Kern des Entwurfs ist eine kleine, aber folgenreiche Wortänderung im Strafgesetzbuch. In zwei Qualifikationstatbeständen sollen neben “Waffen” und “gefährlichen Werkzeugen” künftig auch “gefährliche Mittel” ausdrücklich genannt werden:

NormDeliktMindeststrafe heuteMindeststrafe geplant
§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGBSchwere Vergewaltigung / sexueller Übergriff3 Jahre (Auffangtatbestand)5 Jahre
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGBSchwerer Raub3 Jahre (Auffangtatbestand)5 Jahre

Der Begriff “gefährliche Mittel” soll laut Entwurf “alle festen, flüssigen oder gasförmigen Mittel” erfassen. Damit werden K.o.-Tropfen rechtlich auf eine Stufe mit einer Waffe gestellt. Der höhere Strafrahmen greift dann, wenn die Substanz gezielt eingesetzt wird, um das Opfer wehrlos zu machen und so die Tat zu ermöglichen.

Frau in einer Bar hält ein Glas mit einem Drink und blickt ernst zur Seite

Der weitere Weg: Nach der bereits am 10. Juli 2026 erfolgten Stellungnahme des Bundesrates muss der Bundestag den Entwurf noch verabschieden. Danach befasst sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetz; anschließend folgen Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung. Erst dann tritt es in Kraft. Ein konkretes Datum dafür steht noch nicht fest.

Stand 20. Oktober 2026: Nach der ersten Durchgangs-Beratung im Bundesrat am 10. Juli 2026 (1067. Bundesratssitzung) liegt der Regierungsentwurf dem Bundestag als BT-Drucksache 21/7560 (12.08.2026) vor. Am Mittwoch, 23. September 2026, hat der Bundestag ihn in erster Lesung beraten. Laut Textarchiv des Bundestags wurde er im Anschluss zusammen mit dem konkurrierenden Entwurf des Bundesrates (BT-Drucksache 21/551) an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen; der Bundesratsentwurf verwendet stattdessen die Formulierung “zur Ausführung der Tat” und “Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe” (Textarchiv KW39, Abruf 20.10.2026). Am Montag, 5. Oktober 2026, hat sich der Rechtsausschuss in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit beiden Entwürfen befasst (Ausschussseite, Abruf 20.10.2026). Der Bericht auf der Ausschussseite fasst die Anhörung so zusammen, dass die Sachverständigen eine Mindeststrafe von fünf Jahren bei Vergewaltigung oder Raub mit K.o.-Tropfen unterstützten. Dieser Anhörungsbericht ist keine Beschlussempfehlung; eine solche war auf der geprüften Ausschussseite am 20. Oktober nicht veröffentlicht.

Nächster angekündigter Schritt: Das Textarchiv des Bundestags kündigt eine Entscheidung über den Regierungsentwurf für Freitag, 6. November 2026 an und nennt 9 Uhr für die Liveübertragung. Für die nach einer Stunde Debatte geplante Abstimmung soll der Rechtsausschuss noch eine Beschlussempfehlung abgeben (Abruf: 20.10.2026). Die Ankündigung belegt keine bereits erfolgte Abstimmung. Die geplante 5-Jahres-Mindeststrafe ist weiterhin kein geltendes Recht.

Den Stand dieses Verfahrens führen wir mit Prüfdatum auf unserer Seite zu den K.-o.-Tropfen-Gesetzen in Deutschland; Regeln in Wien und der Schweiz stehen in der Übersicht der K.-o.-Tropfen-Gesetze.

Der Auslöser: das BGH-Urteil von 2024

Anlass für die Gesetzesinitiative war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2024 (Az. 5 StR 382/24). Der 5. Strafsenat stellte klar, dass K.o.-Tropfen nicht als “gefährliches Werkzeug” im Sinne des StGB gelten.

Die Begründung ist sprachlich-technisch: “Bei einem Werkzeug handelt es sich nach allgemeinem Sprachgebrauch um einen für bestimmte Zwecke geformten Gegenstand” – eine Flüssigkeit sei eben kein solcher Gegenstand. Die Folge: Viele Fälle, in denen K.o.-Tropfen eingesetzt wurden, fielen nicht unter den schärferen Qualifikationstatbestand, sondern unter den Auffangtatbestand mit drei Jahren Mindeststrafe.

Genau diese Bewertungslücke will der Gesetzentwurf schließen. Hintergründe zu diesem Urteil und seinen Folgen für die Praxis haben wir im Magazin bereits im Kontext der neuen Pflichten für Clubbetreiber ausführlich eingeordnet.

Nicht unumstritten: Kritik von Anwaltsverbänden

Der Entwurf ist juristisch umstritten. Sowohl der Deutsche Anwaltverein (DAV) als auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) lehnen die Verschärfung ab. Ihr Hauptargument: Es bestehe “de lege lata weder eine Bewertungs- noch eine Sanktionierungslücke”.

Schon heute lasse der Strafrahmen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren zu. Gerichte könnten den Einsatz von K.o.-Tropfen also bereits jetzt hart bestrafen – auch ohne eine erhöhte Mindeststrafe. Eine starre Untergrenze nehme den Richterinnen und Richtern Spielraum, dem Einzelfall gerecht zu werden.

Diese Debatte zeigt: Der Beschluss vom 13. Mai 2026 ist ein politisches Signal, aber noch lange nicht das letzte Wort. Bis ein Gesetz in Kraft tritt, kann sich am Wortlaut noch einiges ändern.

Leerer Veranstaltungsraum mit Bühne, Scheinwerfern und hölzerner Tanzfläche

Warum Strafrecht das Problem nicht allein löst

So wichtig härtere Strafen als Signal sind – sie wirken erst, nachdem etwas passiert ist. Und sie wirken nur, wenn die Tat überhaupt nachgewiesen werden kann. Genau hier liegt die Schwäche.

Die Bundesregierung räumt in ihrer eigenen Mitteilung ein, dass K.o.-Tropfen-Substanzen “oft nur wenige Stunden” im Körper nachweisbar sind. GHB beispielsweise ist im Blut bis zu 6 Stunden nachweisbar, im Urin bis zu 12. Wer erst am nächsten Morgen Verdacht schöpft, hat das Beweisfenster oft schon verpasst – mehr dazu in unserem Beitrag über K.o.-Tropfen-Symptome am nächsten Tag.

Daraus folgt eine einfache, klare Konsequenz: Der zuverlässigste Moment ist vor dem Trinken, nicht danach. Ein Schnelltest wie DrinkCheck prüft zwei Tropfen des Getränks in etwa 15 Sekunden auf 6+ Substanzen – darunter GHB, Ketamin, Scopolamin, Kokain, Methamphetamin und Amphetamin. Damit verschiebt sich der Schutz vom Strafprozess zurück an den Tisch, an die Bar, an den Festivalstand.

Für Veranstalter, Kommunen und Einrichtungen ist das mehr als eine private Vorsichtsmaßnahme. Wer Tests sichtbar bereitstellt, sendet ein Präventionssignal und senkt das eigene Risiko. Wie Städte und Gemeinden das umsetzen, zeigen wir auf unserer Seite für Kommunen und öffentliche Träger.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stand 20. Oktober 2026: Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf beschlossen; er liegt dem Bundestag als BT-Drucksache 21/7560 vor, der Bundesrat hat den konkurrierenden Entwurf 21/551 eingebracht. Die erste Lesung fand am 23. September 2026 statt, die Anhörung im Rechtsausschuss am 5. Oktober 2026. Eine Entscheidung ist für den 6. November 2026 angekündigt; auf der geprüften Ausschussseite war keine Beschlussempfehlung veröffentlicht. Noch kein geltendes Recht.
  • Inhalt: “Gefährliche Mittel” werden in § 177 Abs. 8 und § 250 Abs. 2 StGB ergänzt; die Mindeststrafe soll von 3 auf 5 Jahre steigen.
  • Grund: Das BGH-Urteil vom 8. Oktober 2024 (Az. 5 StR 382/24) stufte K.o.-Tropfen nicht als “gefährliches Werkzeug” ein.
  • Offen: Die für den 6. November angekündigte Entscheidung steht noch aus; ein Inkrafttreten ist damit nicht festgelegt. Anwaltsverbände kritisieren den Entwurf.
  • Praxis: Da die Substanzen nur Stunden nachweisbar sind, schützt der Test des Getränks vor dem Trinken am zuverlässigsten.

Dieser Artikel gibt den Stand vom 20. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung; die rechtliche Einordnung durch einen Anwalt ist erforderlich. Quellen: BMJV – Gesetzgebungsverfahren K.-o.-Tropfen, Bundesrat – 1067. Sitzung vom 10. Juli 2026, Deutscher Bundestag – Erste Lesung am 23. September 2026 (Textarchiv KW39, Abruf 20.10.2026), Deutscher Bundestag – hib-Meldung zur Bundesratsinitiative, Deutscher Bundestag – Anhörung im Rechtsausschuss am 5. Oktober 2026 (Abruf 20.10.2026), Legal Tribune Online.

Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026

Häufige Fragen

Gilt die 5-Jahres-Mindeststrafe für K.o.-Tropfen schon?
Nein. Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf beschlossen, am 10. Juli 2026 stand er im ersten Durchgang auf der Tagesordnung des Bundesrats. Am 23. September 2026 hat der Bundestag ihn in erster Lesung beraten; laut Textarchiv des Bundestags wurde er zusammen mit dem Bundesratsentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen. Am 5. Oktober 2026 hat sich der Rechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung mit beiden Entwürfen befasst. Das Textarchiv kündigt eine Entscheidung am 6. November 2026 an. Auf der am 20. Oktober geprüften Ausschussseite war keine Beschlussempfehlung veröffentlicht; die Ankündigung ist noch kein Gesetzesbeschluss. Bis dahin liegt die Mindeststrafe im Auffangtatbestand bei 3 Jahren.
Was ändert der Gesetzentwurf konkret im StGB?
Der Entwurf ergänzt § 177 Abs. 8 Nr. 1 (Sexualdelikte) und § 250 Abs. 2 Nr. 1 (Raub) StGB um den Begriff 'gefährliche Mittel'. Damit werden K.o.-Tropfen wie eine Waffe behandelt, und die Mindeststrafe steigt von 3 auf 5 Jahre.
Warum war eine Gesetzesänderung überhaupt nötig?
Der Bundesgerichtshof entschied am 8. Oktober 2024 (Az. 5 StR 382/24), dass K.o.-Tropfen kein 'gefährliches Werkzeug' sind, weil eine Flüssigkeit kein geformter Gegenstand ist. Dadurch fielen viele Taten in den niedrigeren Strafrahmen.
Wie lange sind K.o.-Tropfen im Körper nachweisbar?
Die Bundesregierung schreibt selbst, die Substanzen seien 'oft nur wenige Stunden' nachweisbar. GHB ist im Blut bis zu 6 Stunden nachweisbar, im Urin bis zu 12. Das erschwert die Strafverfolgung und macht den Test vor dem Trinken zum zuverlässigsten Moment.
Welche Substanzen gelten als K.o.-Tropfen?
„K.o.-Tropfen“ bezeichnet keinen einzelnen Wirkstoff, sondern Substanzen, die Täter ihren Opfern heimlich unterschieben, um sie wehrlos zu machen. DrinkCheck-Teststreifen prüfen ein Getränk auf 6+ Substanzen, darunter GHB, Ketamin, Scopolamin, Kokain, Methamphetamin und Amphetamin. Ein negatives Ergebnis heißt nicht, dass das Getränk sicher ist.

Quellen

  1. BMJV: Pressemitteilung zum Schutz vor K.-o.-Tropfen, 13.05.2026 bmjv.de · Abgerufen am
  2. Deutscher Bundestag: Textarchiv: erste Lesung, Anhörung und angekündigte Entscheidung am 06.11.2026 (Abruf 20.10.2026) bundestag.de · Abgerufen am
  3. Deutscher Bundestag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Anhörung am 05.10.2026 (Abruf 20.10.2026) bundestag.de · Abgerufen am

Diesen Artikel zitieren

Fernando Di Matteo. (15. Juni 2026). K.o.-Tropfen-Gesetz 2026: 5 Jahre Mindeststrafe geplant. DrinkCheck Magazin. https://drinkcheck.de/magazin/ko-tropfen-gesetz-2026-mindeststrafe (Artikel aktualisiert: 20. Oktober 2026).

Ob ein bestimmtes Produkt den Anforderungen einer Pflicht genügt, entscheidet die zuständige Stelle; diese Übersicht trifft dazu keine Aussage.